IMHO - in my humble opinion -
Mein Blog zum Thema Privatsphäre, Internet und Humor.

++ Unterschied Schweiz - DDR in Bezug auf Ueberwachung ++
 

Wie es sich für einen direktdemokratischen Staat gehört, unterliegt die Ueberwachung des e-mail-Verkehrs strengen Regeln. Dies wäre in der ehemaligen DDR natürlich auch der Fall gewesen, zusätzlich mit der Auflage, dass sowieso nur der herrschende Teil der Arbeiterklasse - erkennbar an Parteibuch und Funktion - Zugang zu einem Datennetz erhalten hätte.

Einen gewaltigen Unterschied gibt es aber in der Finanzierung - in der ehemaligen DDR wären die entsprechenden Infrastrukturkosten einfach Teil des Staatsbudgets, in der Schweiz wird die präventive Ueberwachung von den Opferlämmern gleich noch selber berappt. Dies erinnert ein wenig an die durch die Tagespresse bekannt gewordene chinesische Praxis, die Kosten für die letzte Kugel eines hingerichteten Drogendealers (oder Dissidenten - beide sind schliesslich Gift für die Gesellschaft) den Angehörigen - als zusätzliche Demütigung - in Rechnung zu stellen.

Geschehen diese Woche auf der Jahresrechnung für mein Domain-Account bei Green.ch. Die Rechnung enthält eine Position von Fr. 30.00 pro Jahr für einen sogenannten "Kostenanteil Lawful Interception".

Immerhin handelt es sich um einen Zuschlag von mehr als 20 % - da zahlt man auf einmal sogar noch die MWST von 7.6% mit Freuden.

Und das alles für den Aufbau einer präventiven Ueberwachung die alle unsere Kontaktnetze speichert und (wer's glaubt) den Inhalt der Mails ignoriert.

Kann mir bei dieser Gelegenheit noch jemand erklären, wie ich es steuern kann, dass all diese unseriösen e-mails (auch SPAM genannt) die teilweise sexuelle Inhalte oder halbbetrügerische Schneeballsysteme bewerben aus meiner Fiche gestrichen werden können?

Ich glaube da gibt es nur eines: Einsicht in die Protokolle verlangen und dann die Streichung erwirken. Notfalls den Datenschutzbeauftragten darauf ansetzen.

Natürlich möglichst ohne Green.ch zu strafen, sondern nur rein um die Unsinnigkeit dieser gesetzlichen Regelung aufzuzeigen.


Sehr geehrte Green

Ich habe auf meiner Rechnung die Position "Lawful Interception" gesehen und bin nun etwas besorgt, dass mein e-mail-Log Dinge enthalten kann, von denen ich nichts weiss oder die meinem Ruf schaden könnten, ohne dass ich etwas dafür könnte.

Verstehen Sie mich bitte richtig, ich lehne jegliche kriminelle Aktivitäten ab, ich halte mich sogar von Musiktauschbörsen fern, weil ich keinen Aerger mit Behörden haben will.

Können Sie mir deshalb bitte sagen, wie sichergestellt ist, dass SPAM-Nachrichten - die ich ja alle ungefragt erhalte und nicht abstellen kann - aus meinem Log entfernt werden?

Ich möchte nämlich weder mit "echtem Swissair-Silberbesteck" handeln, noch habe ich Interesse an einem "todsicheren System um von zu Hause aus Geld zu verdienen". Ja, auch mit all den Nigerianern, die mir regelmässig Geldwäsche und andere lukrative Möglichkeiten bieten, habe ich überhaupt nichts am Hut.

Es würde sich auch die Frage stellen, wer denn den gesamten zusätzlichen Diskplatz des Logservers zahlen soll, wenn schätzungsweise 50% der e-mails aus SPAM bestehen. Am liebsten würde ich ja die Hälfte der Kosten einer Firma in Regensdorf weiterbelasten, die sich auf überteuertes Airline-Besteck und den Handel mit auffüllbaren Tintenpatronen spezialisiert hat (alles selbstverständlich mittels umweltfreundlicher und kostengünstiger Kommunikationsmittel beworben).

Ausserdem würde es mich interessieren, ob ich Einblick in mein eigenes e-mail-Log haben kann um sicherzustellen, dass es keine Transaktionen enthält, von denen ich nichts weiss.

Ein weiteres Problem stellt sich mir noch, weil ich regelmässig mit meinem Anwalt und verschiedenen Journalisten Kontakt halte. Wie ist sichergestellt, dass die Berufsgeheimnisse und der Quellenschutz auf der Empfängerseite, trotz der systematischen Ueberwachung, gewährleistet bleibt?

Dazu muss ich noch sagen, dass ich weiss wie POP3 und SMTP funktionieren, den Inhalt von Mails könnte man notfalls auch verschlüsseln, aber die Headerinformationen sind meiner Meinung nach auch schützenswert.

Ich möchte Ihnen wirklich keinen zusätzlichen Aerger machen, aber ich bin der Meinung, dass diese Fragen früher oder später geklärt werden müssen. Am Besten durch die Personen, die für diese qualifiziert unzweckmässige Verordnung verantwortlich sind.

Deshalb würde ich es begrüssen, wenn dieser Eingriff in die - durch die Bundesverfassung garantierte - Meinungsfreiheit vom zuständigen Datenschutzbeauftragten einmal unter die Lupe genommen würde.

Es geht mir dabei wirklich nicht um Green.ch, das möchte ich deutlich festgehalten haben.

Hochachtungsvoll,

Kaspar Zbinden / kaspar-zbinden.ch

posted by Kaspar on www.imho.ch | direkter Link: Mittwoch, Februar 02, 2005 top
        
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