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++ White Flag ++
Personen, die sich in der Gewalt einer feindlichen Partei befinden, sich unmißverständlich ergeben möchten, bewußtlos oder anderweitig durch Verwundung oder Krankheit kampfunfähig sind, dürfen nicht mehr angegriffen werden, sofern sie jede feindselige Handlung unterlassen und nicht zu entkommen versuchen (Art. 41 I und II lit. a-c ZP I). In diesen Fällen ist es auch verboten, den Befehl zu erteilen, niemanden am Leben zu lassen, dies dem Gegner anzudrohen oder die Kampfhandlungen in diesem Sinne zu führen (Art. 40 ZP I).
Quelle: Die Genfer Konventionen - leicht verständlich Man weiss nicht genau, wie es geschehen ist, aber die weisse Flagge sieht verdammt gefährlich aus. posted by Kaspar on www.imho.ch | direkter Link: Dienstag, April 08, 2003 top
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